Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COMPUSTORE KG
für den B2B-Online-Shop
Anbieter und Vertragspartner
compustore KG
Bajuwarenstraße 2f
93053 Regensburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 941 / 79 20 91
E-Mail: info@compustore.de
Website: www.compustore.de
Registergericht: Amtsgericht Regensburg
Handelsregisternummer: HRA 7807
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE258230461
Vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter:
Marcus Zamecnik
Nachfolgend „compustore“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen compustore und Kunden, die über den B2B-Online-Shop von compustore geschlossen werden, insbesondere über den Verkauf und die Lieferung von Hardware, Zubehör, Software, Lizenzen sowie damit unmittelbar zusammenhängenden Nebenleistungen.
- Das Angebot des B2B-Online-Shops richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Verbraucher sind von der Nutzung des B2B-Online-Shops ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet auf die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge daher keine Anwendung.
- Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung und mit jeder Bestellung, dass er die Bestellung ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beziehungsweise als institutioneller Auftraggeber tätigt.
- compustore ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft beziehungsweise die Berechtigung zur Nutzung des B2B-Online-Shops zu verlangen. Hierzu können insbesondere Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder vergleichbare Nachweise gehören.
- compustore ist berechtigt, Registrierungen für den B2B-Online-Shop abzulehnen. Kundenkonten können insbesondere bei nicht mehr nachweisbarer Unternehmereigenschaft, missbräuchlicher Nutzung, falschen Angaben oder erheblichen Zahlungsstörungen für zukünftige Bestellungen gesperrt werden. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern compustore ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn compustore in Kenntnis solcher Bedingungen eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt oder eine Zahlung entgegennimmt.
- Für einzelne Produkte, Projekte, Rahmenverträge, Business Units oder Leistungsarten können ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen gelten.
- Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen zwischen compustore und dem Kunden,
- ausdrückliche Auftragsbestätigungen oder verbindliche Einzelverträge,
- für das konkrete Geschäft ausdrücklich vereinbarte Besondere Geschäftsbedingungen,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 2 Produktdarstellung, Angebote und Bestellungen
- Die Darstellung von Produkten im B2B-Online-Shop, in elektronischen Katalogen oder sonstigen elektronischen Bestellsystemen von compustore stellt kein rechtlich bindendes Angebot von compustore zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
- Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich auswählen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen, ändern oder löschen.
- Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Produkte ab.
- Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge, Kalkulationen und sonstige Vertriebsinformationen von compustore sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Ist ein Angebot von compustore ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Annahme- oder Bindefrist versehen, kommt der Vertrag durch rechtzeitige Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Bestellung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen. Dies gilt insbesondere für Firmenbezeichnung, Ansprechpartner, Rechnungs- und Lieferanschrift, steuerliche Angaben sowie eine erreichbare E-Mail-Adresse.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass von compustore oder von zur Vertragsabwicklung eingesetzten Dienstleistern versandte Nachrichten empfangen werden können.
§ 3 Bestelleingangsbestätigung, Zahlung und Vertragsschluss
- Nach Eingang einer Bestellung kann compustore dem Kunden eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung übermitteln.
- Eine solche Bestelleingangsbestätigung dokumentiert ausschließlich, dass die Bestellung bei compustore eingegangen ist. Sie stellt weder eine Annahme des Angebots des Kunden noch eine verbindliche Auftragsbestätigung dar.
- Dies gilt auch dann, wenn eine automatisierte Nachricht technisch oder systembedingt als „Bestellbestätigung“, „Bestelleingangsbestätigung“, „Bestellübersicht“, „Bestellinformation“, „Zahlungsbestätigung“ oder ähnlich bezeichnet wird, sofern compustore darin nicht ausdrücklich die Annahme des Kundenangebots erklärt.
- compustore ist nach Eingang der Bestellung insbesondere berechtigt, Produktverfügbarkeit, Preis- und Produktangaben, Lieferfähigkeit, Lieferanschrift, Zahlungsabwicklung, Unternehmereigenschaft, Identität oder Bonität des Kunden sowie mögliche Anhaltspunkte für Missbrauch oder Betrug zu prüfen.
- Weder die Auswahl einer Zahlungsart noch die Autorisierung, Reservierung, Belastung, Abbuchung oder Einziehung eines Zahlungsbetrags noch der Eingang oder die Gutschrift einer Zahlung bei compustore oder einem von compustore eingesetzten Zahlungsdienstleister stellen für sich allein eine Annahme der Bestellung dar.
- Dies gilt insbesondere für Zahlungen oder Zahlungsvorgänge per Kreditkarte, PayPal oder vergleichbaren Zahlungsdiensten, Apple Pay oder anderen Wallet-Diensten, Vorkasse oder Banküberweisung, Rechnungskauf, Finanzierung sowie sonstigen elektronischen Zahlungsarten.
- Eine vor Vertragsschluss autorisierte, reservierte, belastete, eingezogene oder eingegangene Zahlung wird unter dem Vorbehalt der Annahme der Bestellung entgegengenommen.
- Auch eine Zahlungsaufforderung, Zahlungsinformation, Transaktionsbestätigung, Finanzierungsbestätigung, Pro-forma-Rechnung oder automatisiert erzeugte Rechnung stellt keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
- Der Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande durch
- eine ausdrückliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung von compustore,
- eine Versandbestätigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Ware zum Versand gebracht wird,
- die Übergabe der Ware an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen,
- die unmittelbare Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm benannten empfangsberechtigten Dritten oder
- bei gesondert vereinbarten Leistungen durch den Beginn der Leistungserbringung, sofern aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass compustore den Auftrag annimmt.
- Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
- Eine bloße Mitteilung über Bearbeitung, Prüfung, Zahlungsabwicklung, Warenreservierung, Lieferstatus oder Vorbereitung der Bestellung stellt keine Vertragsannahme dar.
- compustore ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
- Bei Bestellungen, die von einer Finanzierung, Identitäts- oder Bonitätsprüfung oder einer besonderen Beschaffungs- oder Konfigurationsprüfung abhängig sind, kann die Annahmefrist zehn Werktage betragen.
- Wird das Kundenangebot innerhalb der jeweiligen Annahmefrist nicht angenommen, ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht mehr daran gebunden.
- compustore kann eine Bestellung vollständig oder teilweise annehmen. Bei mehreren Artikeln oder Mengen kommt der Vertrag nur über diejenigen Positionen zustande, die ausdrücklich angenommen, bestätigt, versendet oder übergeben wurden.
- Wird eine Bestellung nicht oder nur teilweise angenommen, werden bereits für die nicht angenommenen Positionen erhaltene Zahlungen unverzüglich zur Rückzahlung angewiesen.
§ 4 Preise und Nebenkosten
- Sämtliche im B2B-Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzlich können Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Fracht-, Installations-, Reise- oder sonstige ausdrücklich ausgewiesene Nebenkosten anfallen.
- Maßgeblich ist der im wirksam zustande gekommenen Vertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.
- Vor Vertragsschluss ist compustore berechtigt, eine Bestellung aufgrund geänderter Hersteller-, Distributor-, Transport-, Wechselkurs-, Zoll- oder sonstiger Beschaffungskonditionen abzulehnen oder dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten.
- Nach Vertragsschluss kann der vereinbarte Kaufpreis wegen einer nachträglichen Änderung von Hersteller- oder Distributorpreisen nicht einseitig erhöht werden, sofern keine wirksame besondere Preisanpassungsvereinbarung besteht.
- Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übertragungs-, Darstellungs- oder Systemfehler bleiben unberührt. In diesen Fällen gelten insbesondere die gesetzlichen Anfechtungsrechte.
- Ein Preis ist nicht allein deshalb offensichtlich fehlerhaft, weil er von einer unverbindlichen Preisempfehlung, einem Wettbewerbspreis oder einem später geänderten Herstellerpreis abweicht.
- Preisänderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige, noch nicht angenommene Bestellungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Dem Kunden stehen die für den B2B-Online-Shop beziehungsweise das jeweilige Kundenkonto angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
- compustore ist nicht verpflichtet, jedem Kunden sämtliche grundsätzlich angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung zu stellen.
- Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann insbesondere vom Auftragswert, Lieferort, Kundenstatus, bisherigen Zahlungsverhalten, Ergebnis einer Bonitäts- oder Betrugsprüfung sowie von Vorgaben eines Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleisters abhängig gemacht werden.
- compustore kann die Annahme einer Bestellung von einer erfolgreichen Autorisierung, Vorauszahlung, Finanzierungsbestätigung oder sonstigen Zahlungssicherheit abhängig machen.
- Die erfolgreiche Zahlung oder Finanzierungszusage verpflichtet compustore jedoch nicht zur Annahme der Bestellung.
- Bei Vorkasse kann eine Zahlungsinformation bereits vor Annahme des Kundenangebots übersandt werden. Auch der vollständige Eingang des Vorkassebetrages führt für sich allein nicht zum Vertragsschluss.
- Wird der Vertrag nicht geschlossen, wird eine bereits erhaltene Zahlung unverzüglich zur Rückzahlung angewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
- Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.
- compustore kann insbesondere bei Neukunden, größeren Auftragsvolumina, Sonderbeschaffungen, individuellen Konfigurationen oder begründeten Bonitätsrisiken Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
- Werden compustore nach Vertragsschluss Umstände bekannt, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint, insbesondere eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Bonitätslage des Kunden, kann compustore noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen und die eigene Leistung bis dahin zurückhalten.
- Erbringt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung die verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, bleiben die gesetzlichen Rechte von compustore, insbesondere zum Rücktritt oder Schadensersatz, unberührt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gesetzliche Ansprüche auf Verzugspauschalen und weitergehenden Verzugsschaden bleiben unberührt.
- Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder sonstigen fehlgeschlagenen Zahlung können dem Kunden in tatsächlich entstandener angemessener Höhe berechnet werden.
- compustore ist berechtigt, Kaufpreisforderungen an Banken, Zahlungs-, Finanzierungs- oder Factoringdienstleister abzutreten.
- Wird dem Kunden eine Forderungsabtretung mitgeteilt, kann der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den mitgeteilten Forderungsinhaber beziehungsweise das angegebene Zahlungskonto leisten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
- Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und mit der Forderung von compustore in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Lieferung und Lieferzeiten
- Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferanschrift oder an einen sonst vereinbarten Lieferort.
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Lieferfrist beziehungsweise der vereinbarte Lieferzeitraum.
- Angaben wie „voraussichtlich“, „ca.“ oder ähnliche Angaben stellen keine verbindlichen Fixtermine dar.
- Ein bestimmter Liefertermin ist nur dann als verbindlicher Fixtermin vereinbart, wenn compustore diesen ausdrücklich als solchen bestätigt hat.
- Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich am Tag nach Vertragsschluss.
- Ist Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist frühestens nach Vertragsschluss und vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.
- Angaben wie „sofort lieferbar“, „auf Lager“ oder konkrete Lieferzeiträume beziehen sich auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Liefer- und Verfügbarkeitsstatus.
- Vor Annahme der Bestellung begründen Verfügbarkeits- oder Lieferzeitangaben noch keine Lieferpflicht.
- Verzögert sich die Lieferung, informiert compustore den Kunden über erhebliche bekannte Verzögerungen und, soweit möglich, über einen aktualisierten Lieferzeitraum.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
- compustore ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden selbständig nutzbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und die Teillieferung für den Kunden zumutbar ist.
- Zumutbare Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die compustore auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern kann.
- Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebs-, Energie-, Transport-, Kommunikations- oder IT-Störungen, Cyberangriffe, Naturereignisse, Krieg, Unruhen oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt gehören.
- Auslandslieferungen erfolgen nur, soweit diese im jeweiligen B2B-Online-Shop ausdrücklich angeboten oder individuell mit compustore vereinbart wurden. Ein allgemeiner Anspruch auf Lieferung in ein bestimmtes Ausland besteht nicht.
§ 8 Selbstbelieferung und Nichtverfügbarkeit
- Soweit eine Ware nicht aus dem eigenen Lagerbestand von compustore geliefert wird, kann die Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Hersteller, Distributor oder sonstige Vorlieferanten stehen.
- compustore ist nach Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- compustore rechtzeitig ein konkretes und hinsichtlich Produkt und Menge entsprechendes Beschaffungsgeschäft zur Erfüllung des Kundenvertrages abgeschlossen oder eine entsprechende verbindliche Beschaffungsbestellung abgegeben hat,
- der Hersteller, Distributor oder sonstige Vorlieferant dieses konkrete Beschaffungsgeschäft anschließend storniert, endgültig ablehnt oder die Belieferung endgültig verweigert,
- die Nichtbelieferung auf Umständen beruht, die compustore nicht zu vertreten hat, und
- die bevorstehende Nichtbelieferung bei Vertragsschluss weder bekannt war noch bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt bekannt sein musste.
- Ein Rücktritt kann unter diesen Voraussetzungen insbesondere bei Produktabkündigungen, Einstellung der Produktion oder des Vertriebs, Änderung oder Aufhebung von Lieferkontingenten, Entzug oder Fehlen einer erforderlichen Lieferfreigabe, nachträglicher Stornierung einer konkreten Beschaffungsbestellung durch Hersteller oder Distributor oder sonstiger endgültiger Lieferverweigerung in Betracht kommen.
- Eine bloße Erhöhung des Einkaufspreises berechtigt compustore nicht zum Rücktritt, sofern das konkrete Beschaffungsgeschäft weiterhin erfüllt wird.
- Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht, wenn compustore das erforderliche Beschaffungsgeschäft nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen hat, compustore die Beschaffungsbestellung selbst storniert hat, compustore die Nichtbelieferung zu vertreten hat oder lediglich die Kalkulation oder Gewinnerwartung von compustore beeinträchtigt wird.
- Sobald die endgültige Nichtbelieferung feststeht, informiert compustore den Kunden unverzüglich.
- Macht compustore von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Rücktritt ausdrücklich erklärt.
- Bereits erhaltene Zahlungen für nicht zu liefernde Waren werden unverzüglich zurückerstattet.
- Ist nur ein Teil einer Bestellung betroffen, beschränkt sich der Rücktritt grundsätzlich auf diesen Teil.
- Ein anderes oder nachfolgendes Produkt wird nur mit Zustimmung des Kunden als Ersatz geliefert.
- Ist die Lieferung lediglich verzögert und steht eine endgültige Nichtbelieferung noch nicht fest, besteht allein deshalb kein Rücktrittsrecht von compustore nach diesem Paragraphen.
§ 9 Gefahrübergang, Versand und Annahmeverzug
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder das sonst zur Durchführung des Versands bestimmte Unternehmen auf den Kunden über.
- Dies gilt auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung.
- Der Kunde hat äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar bei Übergabe gegenüber dem Beförderungsunternehmen zu dokumentieren und anzuzeigen.
- Kann eine Lieferung aus Gründen nicht zugestellt werden, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund einer unzutreffenden Lieferanschrift oder schuldhafter Nichtannahme, kann compustore die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten einer erneuten Versendung sowie einer erforderlichen Rückbeförderung verlangen.
- Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, kann compustore die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden angemessen einlagern oder durch einen geeigneten Dritten einlagern lassen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
- Erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Zeigt sich später ein bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
- Unterbleibt eine nach § 377 HGB erforderliche rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware im gesetzlichen Umfang als genehmigt.
- Hat compustore einen Mangel arglistig verschwiegen, kann sich compustore nicht auf eine Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht berufen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von compustore aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von compustore.
- Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Der Kunde tritt compustore bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware ab. compustore nimmt diese Abtretung an.
- Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt.
- compustore wird die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine wesentliche Gefährdung der Ansprüche von compustore besteht.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für compustore, ohne dass compustore hieraus verpflichtet wird.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen, compustore nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwirbt compustore Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten beziehungsweise verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
- Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Sache gelten die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt entsprechend.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ohne vorherige Zustimmung von compustore nicht zulässig.
- Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen sind compustore unverzüglich mitzuteilen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der zugunsten von compustore bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird compustore auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 12 Stornierungen und freiwillige Rücknahmen
- Für Kunden des B2B-Online-Shops besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
- Außerhalb gesetzlicher Mängelansprüche besteht kein Anspruch auf Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrages oder auf Rücknahme mangelfreier Ware.
- Eine freiwillige Stornierung oder Rücknahme bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von compustore.
- compustore kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere davon abhängig machen, dass
- sich die Ware in einwandfreiem und vollständig wiederverkaufsfähigem Zustand befindet,
- sämtliches Zubehör vollständig vorhanden ist,
- die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt vorhanden ist,
- Lizenzen oder digitale Produkte noch nicht aktiviert oder registriert wurden und
- eine im Einzelfall vereinbarte angemessene Bearbeitungs-, Prüfungs- oder Wiedereinlagerungspauschale vom Kunden getragen wird.
- Sonderbeschaffungen, individuell konfigurierte oder personalisierte Waren, CTO-/BTO-Konfigurationen, bereits aktivierte oder registrierte Lizenzen, speziell für den Kunden bestellte Produkte sowie Waren, die nicht mehr als Neuware verkauft werden können, können von einer freiwilligen Stornierung oder Rücknahme ausgeschlossen werden.
- Eine im Einzelfall gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.
§ 13 Rücksendungen, Daten und Gerätesperren
- Vor Rücksendung eines Geräts hat der Kunde, soweit technisch möglich und zumutbar, sämtliche für ihn erforderlichen Daten vollständig zu sichern.
- Personenbezogene oder betriebliche Daten sollen anschließend vom Gerät entfernt werden, soweit dies für den jeweiligen Rückgabe- oder Servicefall möglich und zumutbar ist.
- SIM-Karten, Speicherkarten und nicht zum ursprünglichen Lieferumfang gehörendes Zubehör sind vor der Rücksendung zu entfernen.
- Aktivierungs-, Ortungs-, Geräteverwaltungs- oder sonstige Zugriffssperren, insbesondere Apple-Aktivierungssperren, „Wo ist?“-Funktionen oder MDM-Sperren, sind vor Rücksendung zu deaktivieren, soweit dies technisch möglich und für die Prüfung oder Bearbeitung erforderlich ist.
- Ist eine Prüfung, Reparatur, Rücksetzung oder Weiterverwendung wegen einer vom Kunden nicht entfernten Sperre technisch nicht möglich, kann sich die Bearbeitung bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden verzögern.
- compustore schuldet eine Sicherung oder Wiederherstellung von Daten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Produktangaben, Modelle, Kompatibilität und Herstellergarantien
- Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktmerkmale.
- Abbildungen dienen der Produktdarstellung. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe oder Darstellung können insbesondere durch unterschiedliche Bildschirmdarstellungen entstehen.
- Solche Abweichungen dürfen die vereinbarte Beschaffenheit oder Funktion nicht beeinträchtigen.
- Hersteller können Produkte, Modellbezeichnungen, technische Eigenschaften, Verpackungen oder Ausstattungen ändern.
- Vor Vertragsschluss kann compustore bei wesentlichen Herstelleränderungen die Bestellung ablehnen oder dem Kunden ein geändertes beziehungsweise alternatives Angebot unterbreiten.
- Nach Vertragsschluss darf ein anderes oder technisch geändertes Produkt nur geliefert werden, wenn dies gesetzlich zulässig oder mit dem Kunden vereinbart ist.
- Der Kunde hat vor Bestellung zu prüfen, ob ein Produkt für den von ihm vorgesehenen Einsatzzweck sowie mit vorhandenen Geräten, Anschlüssen, Betriebssystemen, Softwarelösungen oder sonstigen technischen Voraussetzungen kompatibel ist, soweit compustore die hierfür erforderlichen Informationen zutreffend bereitgestellt hat.
- Eine bestimmte Verwendung oder ein bestimmter Einsatzzweck wird nur Vertragsbestandteil, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
- Kennzeichnungen wie „Vorgängermodell“, „Auslaufmodell“, „refurbished“, „B-Ware“ oder „gebraucht“ werden beim jeweiligen Produkt ausgewiesen.
- Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber compustore.
- Inhalt, Dauer und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
- Soweit für die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie eine Registrierung oder sonstige Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, obliegt diese grundsätzlich dem Kunden.
§ 15 Software, Lizenzen und digitale Produkte
- Für Software, digitale Inhalte und Lizenzen gelten ergänzend die wirksam einbezogenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.
- Umfang, Laufzeit und Inhalt der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren Lizenzbedingungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, urheberrechtliche, lizenzrechtliche und sonstige Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
- Soweit eine Software- oder Lizenzleistung durch einen Dritten erbracht wird, haftet compustore nicht für vom jeweiligen Hersteller oder Rechteinhaber zu vertretende Änderungen von Funktionen, Diensten, Verfügbarkeiten oder Lizenzmodellen, soweit compustore hierfür nicht aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtungen einzustehen hat.
- Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Mängelrechte und Verjährung
- Für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Diese Verkürzung gilt nicht
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- für gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB,
- für Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter, aufgrund derer die Herausgabe der Ware verlangt werden kann,
- bei Bauwerken oder Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, soweit das Gesetz hierfür eine längere Verjährung zwingend vorsieht, oder
- soweit sonst zwingend eine längere gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von compustore durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, soweit eine solche Wahl gesetzlich zulässig ist.
- Der Kunde hat compustore eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von compustore grundsätzlich nicht berechtigt, einen behaupteten Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der hierfür entstehenden Kosten zu verlangen.
- Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder nach fehlgeschlagener beziehungsweise verweigerter Nacherfüllung, bleiben unberührt.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Stromversorgung, Überbeanspruchung, Unfall, Feuchtigkeit, Überspannung oder sonstige nach Gefahrübergang eingetretene äußere Einflüsse verursacht wurde, die compustore nicht zu vertreten hat.
- Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte führen nur dann zum Ausschluss von Mängelrechten, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel hierdurch verursacht wurde.
- Normaler Verschleiß und gewöhnliche vertragsgemäße Abnutzung stellen keinen Sachmangel dar.
- Mängelansprüche bestehen ausschließlich hinsichtlich der von compustore gelieferten Ware. compustore ist berechtigt, die Ware insbesondere anhand von Seriennummern oder sonstigen eindeutigen Produktkennzeichnungen zu identifizieren.
- Gesetzliche Beweislastregelungen sowie die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
- compustore haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet compustore auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von compustore.
- Soweit eine vereinbarte Leistung Auswirkungen auf Datenbestände oder IT-Systeme des Kunden haben kann, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist und die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil der beauftragten Leistung ist.
- compustore schuldet eine Datensicherung, Datenmigration oder Datenwiederherstellung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
- Die unbeschränkten Haftungstatbestände nach Absatz 1 bleiben unberührt.
§ 18 Exportkontrolle, Sanktionen und Weiterverkauf
- Der Kunde hat die für die gelieferten Waren, Software, Technologien und Lizenzen geltenden nationalen, europäischen und internationalen Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
- Soweit für eine Lieferung oder Leistung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, steht die Leistungspflicht von compustore unter dem Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigung.
- compustore ist nicht verpflichtet, eine Lieferung oder Leistung auszuführen, wenn und soweit diese gegen zwingende exportkontroll-, embargo- oder sanktionsrechtliche Vorschriften verstoßen würde.
- Der Kunde darf Produkte nicht in einer Weise weiterverkaufen oder weitergeben, die gegen zwingende gesetzliche Export- oder Sanktionsbestimmungen verstößt.
- Weitergehende Vertriebs-, Gebiets-, Kunden- oder Preisbindungen für Wiederverkäufer bestehen nur, wenn diese ausdrücklich und rechtlich zulässig gesondert vereinbart wurden.
§ 19 Datenschutz, Bonitätsprüfung und Zahlungsabwicklung
- Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Bonitätsprüfung und Einbindung von Zahlungs-, Finanzierungs- oder sonstigen Dienstleistern ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von compustore.
- Bonitäts- oder Betrugsprüfungen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
- Die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte datenschutzrechtliche Information oder Einwilligung.
§ 20 Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
§ 21 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Regensburg, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
- Gleiches gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit gesetzlich zulässig.
- compustore bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen einzelner Business Units, Geschäftsbereiche, Rahmenverträge oder Leistungsarten werden Vertragsbestandteil, wenn auf ihre Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde und der Kunde in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wirksam einbezogenen Besonderen Geschäftsbedingungen gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen für das jeweilige Geschäft vor.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
- Die jeweils bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den jeweiligen Vertrag maßgeblich.
- Frühere Fassungen können für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen archiviert werden.
Stand: September 2026